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Maklerin und geprüfte Sachverständige in Eppelheim und der Metropolregion Rhein-Neckar T0179 69 78 549 Einfo@schmalbach.immobilien
Verkauf anfragen

Verkauf

Eine Immobilie geerbt: mit Klarheit zum Verkauf.

Ein Erbe bringt viele Fragen und oft mehrere Beteiligte. Eine neutrale Wertermittlung und ein geordneter Verkauf helfen, dass alle zu einer fairen Lösung finden.

Illustration eines modernen Einfamilienhauses mit Garten
01Wertermittlung

Ein Wert, dem alle Erben vertrauen.

Als geprüfte Sachverständige ermittle ich den Wert unabhängig und nachvollziehbar. Das schafft eine gemeinsame Grundlage, ob Sie die Immobilie verkaufen, behalten oder einen Miterben auszahlen.

Hat das Finanzamt den Wert für die Erbschaftsteuer zu hoch angesetzt, kann ein Verkehrswertgutachten helfen. Das erstelle ich über mein Sachverständigenbüro Bewertungsplatz.

02Verkauf

Ein Verkauf ohne Streit.

Ich halte alle Erben auf dem gleichen Stand, stimme Termine ab und kümmere mich um die Unterlagen. Viele Erben wohnen nicht in der Nähe. Ich bin vor Ort und übernehme Besichtigungen und Übergabe.

Für den Verkauf brauchen Sie in der Regel einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament. Ich sage Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.

03Schritt für Schritt

Vom Erbfall bis zum Verkauf.

1. Erbschein oder notarielles Testament: Damit weisen Sie nach, dass Sie Erbe sind. Ohne diesen Nachweis kann das Grundbuch nicht umgeschrieben werden.

2. Grundbuch berichtigen: Die Erben werden als neue Eigentümer eingetragen. Beantragen Sie das innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist es gebührenfrei.

3. Wert ermitteln: Eine neutrale Bewertung ist die Grundlage für alles Weitere, für die Einigung unter den Erben, für die Erbschaftsteuer und für den Angebotspreis.

4. Entscheiden: Verkaufen, vermieten oder einer übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Diese Entscheidung muss eine Erbengemeinschaft gemeinsam treffen.

5. Verkaufen: Ich übernehme Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung und halte alle Erben auf dem gleichen Stand, auch wenn sie weit entfernt wohnen.

04Steuern

Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist.

Für die Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt einen Wert für die Immobilie fest. Dieser Wert ist manchmal höher als der tatsächliche Verkehrswert, etwa bei einem schlechten Zustand oder einer ungünstigen Lage. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie dann einen niedrigeren Wert nachweisen. Solche Gutachten erstelle ich über mein Sachverständigenbüro Bewertungsplatz.

Beim Verkauf kann Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Erben übernehmen dabei den Kaufzeitpunkt des Erblassers. Ob und wie viel Steuer anfällt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Ich liefere die Bewertung dafür.

05Häufige Fehler

Was Erben oft bereuen.

Zu lange warten: Ein leerstehendes Haus verliert an Wert, Nebenkosten und Versicherung laufen weiter, und im Winter drohen Schäden an Leitungen.

Den Preis nach Gefühl festlegen: Erinnerungen machen eine Immobilie nicht wertvoller. Ein zu hoher Preis führt zu langer Vermarktung und am Ende oft zu einem niedrigeren Ergebnis.

Ohne gemeinsame Grundlage verhandeln: Wenn jeder Erbe eine andere Zahl im Kopf hat, wird es schwierig. Eine neutrale Wertermittlung zu Beginn erspart viel Streit.

06Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wer muss dem Verkauf einer geerbten Immobilie zustimmen?

Bei einer Erbengemeinschaft müssen in der Regel alle Erben dem Verkauf zustimmen. Eine neutrale Wertermittlung hilft, sich auf einen Preis zu einigen.

Brauche ich einen Erbschein, um zu verkaufen?

Meist ja, damit das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden kann. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein ersetzen.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuer an?

Das hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wie lange der Erblasser die Immobilie besaß. Diese Frage klären Sie am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Ich liefere die Bewertung dafür.

Können Miterben einen Verkauf verhindern?

Ja, eine Erbengemeinschaft kann über die Immobilie grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Die bringt meist deutlich weniger als ein freier Verkauf.

Was passiert mit dem Hausrat?

Die Räumung organisieren meist die Erben. Ich kann Ihnen Entrümpelungsfirmen aus der Region nennen. Für Besichtigungen muss das Haus nicht leer sein, aufgeräumt hilft aber.

Persönliche Beratung

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Im ersten Gespräch klären wir, was Ihre Immobilie wert ist und wie der Verkauf für Sie am besten läuft. Unverbindlich und kostenfrei.

Julia Schmalbach, Immobilienmaklerin in Eppelheim
Julia SchmalbachMaklerin und Sachverständige

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