Verkauf
Immobilie verkaufen bei Scheidung oder Trennung.
Wenn eine Ehe endet, ist das gemeinsame Haus oft die größte offene Frage. Ich sorge für einen Wert, den beide Seiten nachvollziehen können, und für einen ruhigen Verkauf.

Ein Wert, den beide akzeptieren.
Ob einer die Immobilie übernimmt oder beide verkaufen: Am Anfang steht die Frage, was sie wert ist. Als geprüfte Sachverständige ermittle ich den Wert neutral und nachvollziehbar, unabhängig davon, wer mich zuerst anspricht.
Diese Bewertung ist auch eine gute Grundlage für die Gespräche mit Anwälten, etwa beim Zugewinnausgleich oder wenn einer den anderen auszahlen möchte.
Fair und ohne Druck.
Ich spreche mit beiden Seiten, halte beide auf dem gleichen Stand und stimme Termine so ab, dass niemand übergangen wird.
Ein gemeinsamer Verkauf erzielt in aller Regel einen deutlich besseren Preis als eine Teilungsversteigerung. Wenn Sie sich einig sind, lohnt sich dieser Weg fast immer.
Drei Wege für das gemeinsame Haus.
Verkaufen: Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Abzug des Kredits geteilt. Das ist oft die sauberste Lösung, weil danach beide unabhängig sind.
Übernehmen: Einer behält die Immobilie und zahlt den anderen aus. Dafür muss die Bank den Kredit auf eine Person übertragen, und die Auszahlung muss finanzierbar sein. Grundlage ist ein fairer Wert.
Vermieten oder abwarten: Manche Paare behalten die Immobilie vorerst gemeinsam, etwa bis die Kinder größer sind. Das kann sinnvoll sein, bindet aber beide weiter aneinander.
Kredit, Zugewinn und Steuern.
Kredit: Beide bleiben gegenüber der Bank verpflichtet, solange der Kredit läuft. Bei einem Verkauf kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Fragen Sie früh nach der Höhe.
Zugewinnausgleich: Für den Ausgleich zählt der Wert der Immobilie zu einem bestimmten Stichtag, in der Regel der Zustellung des Scheidungsantrags. Eine neutrale Bewertung zu diesem Stichtag hilft beiden Anwälten.
Steuern: Zieht einer aus, kann das steuerlich eine Rolle spielen, wenn die Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft wird. Das klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Bei allen rechtlichen Fragen ist Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die richtige Ansprechperson. Ich kümmere mich um Wert und Verkauf und arbeite dabei gerne mit Ihrer Kanzlei zusammen.
So läuft ein Verkauf bei Trennung ab.
Ich spreche mit beiden, gemeinsam oder getrennt, ganz wie es für Sie besser ist. Beide bekommen dieselben Informationen, und Entscheidungen wie der Angebotspreis oder die Annahme eines Angebots treffen Sie gemeinsam. Besichtigungen stimme ich so ab, dass niemand unangenehm überrascht wird.
Wie der Verkauf im Einzelnen abläuft, lesen Sie unter Immobilie verkaufen. Wenn Sie zuerst nur einen Wert brauchen, etwa für die Anwälte, finden Sie die Möglichkeiten unter Wert erfahren.
Gut zu wissen.
Müssen beide Ehepartner dem Verkauf zustimmen?
Wenn beide im Grundbuch stehen, ja. Auch wenn nur einer Eigentümer ist, kann je nach Situation die Zustimmung des anderen nötig sein. Das klären Sie am besten mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
Dann kann ein Partner die Teilungsversteigerung beantragen. Sie dauert lange und bringt meist weniger als ein freier Verkauf. Eine neutrale Wertermittlung hilft oft, doch noch zu einer Einigung zu kommen.
Kann einer von uns die Immobilie übernehmen?
Ja. Dann zahlt einer den anderen aus. Grundlage dafür ist ein fairer Wert. Ich ermittle ihn und erkläre beiden, wie er zustande kommt.
Wer zahlt die Maklerprovision bei einem Verkauf nach Trennung?
Wie bei jedem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung wird die Provision zwischen Verkäufern und Käufer geteilt. Den Verkäuferanteil tragen in der Regel beide Eigentümer gemeinsam.
Können wir verkaufen, bevor die Scheidung durch ist?
Ja. Viele Paare verkaufen bereits während des Trennungsjahres. Sprechen Sie das Vorgehen mit Ihren Anwälten ab.
Persönliche Beratung
Sprechen wir über Ihre Immobilie.
Im ersten Gespräch klären wir, was Ihre Immobilie wert ist und wie der Verkauf für Sie am besten läuft. Unverbindlich und kostenfrei.
